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Aufforderung zur Anmeldung zum Schulbesuch

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,


in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind an der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule anzumelden.
Gemäß Runderlass des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.06.2010 werden alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig.


Dies betrifft aktuell alle Kinder, die bis zum 30.6.2025 fünf Jahre alt werden.


Zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27 gab es Termine auf dem Postweg.


Zur Anmeldung ist Ihr Kind persönlich vorzustellen und die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie der Impfausweis vorzulegen.

 

Kontaktieren Sie uns bitte, falls Ihnen das Erscheinen zu Ihrem Termin nicht möglich ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Falk
Schulleiter




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